Das Wichtigste zur Urheberrechtsnutzung

Dürfen Sie für den Religionsunterricht Texte aus einem Buch kopieren?
Dürfen Sie Ihre private DVD im Religionsunterricht zeigen?
Oder "Luther" im Open-Air-Kino?

Zu solchen Fragen nimmt das "Merkblatt Urheberrechtsnutzung" Stellung. Hier können Sie es gratis herunter laden:

Merkblatt Urheberrechtsnutzung

 

Es wird zwischen dem Recht zur privaten Vorführung von Medien (P) und dem Recht zur nichtgewerblichen, öffentlichen Vorführung (Ö) unterschieden.

Unter „P“ fallen Vorführungen im engen Familien- und Freundeskreis sowie im klar umrissenen, lehrplanbezogenen Unterricht (schulischer Unterricht, Religionsunterricht, Firm- und Konfirmationsvorbereitung).

Alle anderen Vorführungen brauchen das Recht zur nichtgewerblichen, öffentlichen Vorführung „Ö“ (Filmnacht, Bibelgruppe, Erwachsenenbildungsanlässe, Vorträge, Jugendgruppe, Seniorenarbeit, Gottesdienst). Es darf kein Eintritt genommen werden, ein Beitrag zur Deckung der Unkosten ist aber möglich.